Was ist eigentlich das Antidiskriminierungsrecht?
Das Antidiskriminierungsrecht beruht auf den grundlegenden Rechtsprinzipien der Würde, Gleichheit und Freiheit und adressiert Diskriminierungen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen, die an bestimmten Merkmalen anknüpfen (z.B. an Geschlecht und sexuelle Orientierung, (zugeschriebene) Ethnizität, soziale Herkunft und Schichtzugehörigkeit, Aussehen, Sprache, Behinderung und Befähigung, Alter, Religion und Weltanschauung). Das Antidiskriminierungsrecht will so gleiche Rechte und Gleichbehandlung sicherstellen.
Das Antidiskriminierungsrecht findet seine Rechtsquellen in einer Vielzahl von Vorschriften aus dem Privatrecht, Öffentlichen Recht oder auch Strafrecht. Menschenrechtliche Gewährleistungen addressieren im Völkerrecht Diskriminierungen – Menschenwürde und Gleichheit zählen zu den Grundwerten der EU aus Art. 2 EUV und die EU hat verschiedene antidiskriminierungsrechtliche Richtlinien erlassen – in Deutschland ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das zentrale Regelungswerk zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien.