Projekte von ELSA Münster
“ELSA x Pride Month” – Projektreihe 2022
Im Juni 2022 haben wir uns passend zum Pride Month verschiedenen Aspekten rund um Rechte von LGBTQIA+ Personen gewidmet. Im Rahmen dieser Projektreihe haben wir über Infoposts, Podcastinterviews und zwei spannende Veranstaltungen mit hochrangigen Gäst:innen verschiedene aktuelle Themen behandelt. Zum Abschluss hattet ihr im Rahmen eines Aufsatzwettbewerbs in Kooperation mit der Ad Legendum selbst die Möglichkeit, euch tiefer mit einigen Aspekten zu beschäftigen.
Hier findet ihr weitere Informationen bzw. Rückblicke zu den einzelnen Elementen der Projektreihe.
Infoposts
Auf Instagram erwarteten euch im Juni unter dem Motto „ELSA x Pride Month“ fünf spannende Infoposts. Diese Infoposts findet ihr jetzt auch hier – falls ihr bisher noch nicht darüber gestolpert sein, lohnt es sich auf jeden Fall noch, euch „durch zu wischen“!
Den Auftakt macht ein einführender Infopost zur Geschichte des Pride Months bzw. dem in Deutschland gefeierten Christopher Street-Day. (Zum Infopost)
In der folgenden Woche erwartete euch dann ein Post zum § 175 StGB, der noch bis 1994 Homosexualität in Deutschland kriminalisierte, und der Rechtsprechung deutscher Gerichte zur Homosexualität. (Zum Infopost)
Danach haben wir einen Blick über den deutschen Tellerrand geworfen und euch queere Rechte im weltweiten Vergleich vorgestellt sowie über die Gewährleistung von LGBTQIA+Rechten auf europäischer Ebene informiert. (Zum Infopost zum weltweiten Vergleich) (Zum Infopost zur europäischen Ebene)
Schließlich haben wir uns unter dem Titel „LGTBQIA+Personen im Strafrecht“ einem Themenstrauß von Anfeindungen und Gewalttaten gegen queere Personen bis hin zur Kriminalisierung und Konversionstherapien gewidmet. Dabei haben wir euch auch Pläne der Ampelkoalition für einen „Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ vorgestellt. (Zum Infopost)
Veranstaltungsrückblicke
Anlässlich des Pride Months durften wir uns im Rahmen von zwei Online-Veranstaltungen mit hochrangigen Gäst:innen zwei der queerpolitischen Vorhaben der Ampelkoalition widmen.
Am 15.06. hatten wir Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* und die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer zu unserer Veranstaltung „Rechte von Trans* Personen und das Selbstbestimmungsgesetz“ zu Gast.
Das seit 1981 geltende und schon mehrfach zum Teil für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz (TSG) wird von vielen Seiten kritisiert und der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition sieht nun die Abschaffung des TSG und ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Mit Kalle Hümpfer und Tessa Ganserer haben wir über die hohen Hürden medizinischer Gutachten zur Änderung des Geschlechtseintrags und die Pathologisierung von Trans* Personen in den aktuellen Regelungen gesprochen, aber auch einen Blick in andere Themenbereiche erhalten, in denen Trans* Personen Diskriminierungen begegnen (z.B. Gesundheitsversorgung, Hasskriminalität oder Trans* Elternschaft).
Vor der Sommerpause des Bundestags wurden Eckpunkte für das neue Selbstbestimmmungsgesetz veröffentlicht. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sollen danach künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die am 30.06 von Bundesfamilienministerin Paus und Bundesjustizminister Buschmann vorgestellten Eckpunkte findet ihr hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-das-selbstbestimmungsgesetz-vorgestellt-199378.
Einen Überblick dazu hat auch der Bundesverband Trans* erstellt: https://www.instagram.com/p/CfbiluosKLY/?utm_source=ig_web_copy_link
Am 28.06. waren Theresa Richarz (Familienrechtskommission des Deutschen Juristinnenbunds; MOM-Projekt Universität Hildesheim; Promotion “Rechtliche Elternschaft und Geschlecht. Verfassungsrechtliche Bewertung der Konstruktion von Geschlecht durch Abstammungsrecht”) und Christina Klitzsch-Eulenburg (Gründerin von nodoption, einer deutschlandweiten Initiative von Familien, die mittels strategischer Prozessführung die rechtliche Lage für queere Familien ändern wollen) zu einem Gespräch rund um „Queere Familien und das Abstammungsrecht“ eingeladen.
Nach § 1592 Nr. 1 BGB wird der Ehemann einer Mutter (= Frau, die das Kind geboren hat, § 1951 BGB) automatisch rechtlicher Vater des Kindes; sind die (heterosexuellen) Eltern nicht verheiratet, kann der Vater die Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen (§ 1592 Nr. 2, 3 BGB). Für Paare, in denen der zweite Elternteil nicht männlich ist bzw. keinen männlichen Geschlechtseintrag besitzt, gilt dies nicht: d.h. z.B. dass die Partnerin einer Mutter in einem lesbischen Ehepaar nicht automatisch rechtliche (Mit-)Mutter werden kann. Auch nicht-binäre und trans* Eltern sind von diesem Problem betroffen. Diesen Paaren bleibt dann für die gemeinsame Elternschaft nur die Adoption (§ 1766a BGB). Dadurch fehlt es gerade auch den Kindern an voller rechtlicher Absicherung (sie haben z.B. keine Unterhalts-, Versorgungs- oder Erbansprüche ggü. dem zweiten Elternteil). Eine Einführung in die Thematik findet ihr auch in unserem Infopost zu Regenbogenfamilien, der am 01.05. auf Instagram veröffentlicht wurde.
Über diese Rechtslage und die unter anderem von nodoption organisierten anhängigen Gerichtsverfahren haben wir mit unseren beiden Gästinnen gesprochen und auch einen Ausblick auf denkbare Reformen durch die Ampelkoalition erhalten. Der Koalitionsvertrag äußert sich dazu wie folgt: “Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.” (S. 101, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974).
Wir freuen uns sehr, dass wir uns mit diesen hochrangigen Gästen diesen zwei wichtigen und aktuellen Themen widmen durften! Danke an alle, die sich bei den Veranstaltungen zugeschaltet haben!
Podcastfolge “Sichtbarkeit von LGBTQIA+ Personen in der juristischen Arbeitswelt”
In dieser Podcastfolge haben wir mit Swana Schuchmann von ALICE, einem LGBTIQ+ Jura-Karrierenetzwerk über die Sichtbarkeit und Repräsentanz von LGBTQIA+ Personen in der juristischen Arbeitswelt gesprochen.
Wie steht es um die Sichtbarkeit und Repräsentanz von LGBTQIA+ Personen in der juristischen Arbeitswelt? Warum brauchen wir Diversität in der juristischen Praxis? Warum ist es auch für (angehende) Jurist:innen, die nicht Teil der queeren Community sind, wichtig, sich mit queeren Rechte auseinanderzusetzen?
Wenn dich die Antworten auf diese Fragen interessieren, solltest du dir die Folge nicht entgehen lassen!
ALICE organisiert unter anderem die Kampagne „#GesichtZeigen“, bei der sich queere Jurist:innen aus ganz verschiedenen Branchen out and proud zeigen. Mehr zu ALICE erfährst du unter https://alice.lgbt/ oder auf Instagram https://www.instagram.com/_alice_jura/?hl=de.
Viel Spaß beim Hören wünscht dir das Team von ELSA Münster!
Aufsatzwettbewerb “LGBTQIA+ Personen im Familienrecht”
Als Abschluss der Projektreihe haben wir in Kooperation mit der Ad Legendum einen Aufsatzwettbewerb zum Thema “LGBTQIA+ Personen im Familienrecht” ausgeschrieben.
Aufsatzwettbewerbe oder sog. Essay Competitions haben bei ELSA lange Tradition. Im Rahmen dieses Wettbewerbs hast du die Möglichkeit, eine eigene wissenschaftliche Abhandlung zu einem vorgegebenen Thema zu verfassen.
Über den Sommer konnten die Teilnehmenden im Rahmen des Themas eine eigene wissenschaftliche Abhandlung erarbeiten. Die Gewinnerbeiträge wurden dann von unserer Jurorin Theresa Richarz ausgewählt.
Frau Richarz ist Mitglied der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht und Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbundes und wirkt am MOM-Projekt der Universität Hildesheim mit. Ihr Promotionsprojekt trägt den Titel „Rechtliche Elternschaft und Geschlecht. Verfassungsrechtliche Bewertung der Konstruktion von Geschlecht durch Abstammungsrecht“ und sie ist regelmäßiger Gast in Veranstaltungen zu verfassungsrechtlichen Fragen rund um queere Personen im Familienrecht.
Wir gratulieren den Preisträgerinnen des Aufsatzwettbewerbs ganz herzlich!
- Platz: Nena Bökenkröger, Mater semper certa est? – Über den Reformbedarf des deutschen Abstammungsrechts
- Platz: Yasmin Schnack, An den Grenzen der Gebotenheit – § 1592 Nr. 3 BGB und eine gerichtliche ,,Mutterschaftsfeststellung“
Den Gewinnerbeitrag könnt ihr in der nächsten Ausgabe der Ad Legendum lesen!
ELSA Day 2022: Der Mensch im bewaffneten Konflikt – das humanitäre Völkerrecht
30.11.2022, 19 Uhr, Hörsaal H2
Podiumsgespräch mit Prof. Nora Markard (IMR, WWU Münster), Jan-Phillip Graf (IFHV, RUB) und Christoph Brodesser (DRK-Landesverband Westfalen-Lippe)
Es ist wieder soweit – zückt eure Kalender und merkt euch schon jetzt den diesjährigen ELSA Day vor: am 30.11. lädt ELSA Münster euch ganz herzlich zur Podiumsdiskussion „Der Mensch im bewaffneten Konflikt – das humanitäre Völkerrecht“ ein!
Was ist der ELSA Day?
Jedes Jahr organisiert das gesamte ELSA Netzwerk (also alle ELSA Gruppen deutschland- und weltweit) am letzten Mittwoch im November Projekte zu einem gemeinsamen menschenrechtlichen Thema. Unter dem Motto „all different, all together“ stellt der ELSA Day dabei den Auftakt für die Annual Human Rights Campaign statt.
Was ist die Annual Human Rights Campaign?
Die Annual Human Rights Campaign (AHRC) ist eine menschenrechtliche Kampagne, die ELSA in Kooperation mit dem Europarat organisiert. Ein Jahr lang organisieren alle ELSA Gruppen zu einem gemeinsamen Thema verschiedene Projekte. Das Thema 2022/23 ist das humanitäre Völkerrecht (International Humanitarian Law).
Was erwartet euch am ELSA Day 2022?
19 Uhr, H2: Podiumsdiskussion „Der Mensch im bewaffneten Konflikt – Das humanitäre Völkerrecht“
Das humanitäre Völkerrecht bezieht sich auf bewaffnete Konflikte und regelt dabei z.B. den Schutz bestimmter Personengruppen oder Verbote bestimmter Mittel oder Methoden der Kriegsführung. Es handelt sich dabei also ein hoch aktuelles Thema, das wir euch im Rahmen des ELSA Days näher bringen wollen: was regelt das humanitäre Völkerrecht, was hat es mit Menschenrechten zu tun, wie schützt es Personen(gruppen) innerhalb von bewaffneten Konflikten und vieles mehr! Zu Gast sind dafür Prof. Nora Markard (Lehrstuhl für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz, WWU Münster), Jan-Phillip Graf (Institute for International Law of Peace and Armed Conflict (IFHV), RUB) und Christoph Brodesser (DRK-Landesverband Westfalen-Lippe).
Nach einführenden Kurzvortägen habt ihr die Möglichkeit, dem Panel eure Fragen zu stellen. Wir freuen uns auf euch!
Podcastfolge zum humanitärem Völkerrecht mit Dr. Anne Dienelt, ELSA-cast
Am 30.11. veröffentlichen wir außerdem die Auftaktfolge unserer Podcastreihe zum humanitären Völkerrecht. Was regelt das humanitäre Völkerrecht? In welchem Verhältnis steht es zu den Menschenrechten/zum International Human Rights Law? Und was hat das humanitäre Völkerrecht mit Umweltrecht zu tun? Wenn dich dies und mehr rund um das humanitäre Völkerrecht interessiert, ist unsere Podcastfolge mit Dr. Anne Dienelt genau das Richtige für dich! Ab dem 30.11. findest Du die Folge auf Spotify oder dem Podcastplayer deiner Wahl!