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ENERGIEVERSORGUNG UND KLIMASCHUTZRECHT

Verfassungsrechtliche Einordnung, Herausforderungen und Zukunftsziele
Der Mai ist Fokusmonat im ELSA Netzwerk! Was heißt das? Seit 2015/2016 veranstalten alle Fakultätsgruppen im deutschen ELSA-Netzwerk einmal im Jahr den sog. Fokusmonat, in welchem eine aktuelle und gesellschaftlich relevante Thematik behandelt wird. Im Mai 2023 lautet das Thema “Energierecht”.
Energiekrise, Energiewende, Energiepreispauschale, Lützerath, AKWs als Reverserve … an Schlagzeilen zum Thema Energie(recht) mangelt es in letzter Zeit nicht. Aber was ist eigentlich das Energierecht? Und was hat das mit Umwelt- und Klimaschutzrecht zu tun?
Wir wollen uns diesen Fragen annehmen und veranstalten am 17.05. um 18 Uhr ein Online-Podiumsgespräch zum Thema „Energieversorgung und Klimaschutzrecht – Verfassungsrechtliche Einordnung, Herausforderungen und Zukunftsziele“. Dabei sollen Fragen der Energieversorgung als Grundrecht sowie der Herausforderungen für das Energieversorgungsrecht durch den Klimaschutz, aber auch die Frage, wie weit Protest mit Blick auf Lützerath oder die „Klimakleber“ gehen darf, behandelt werden.
Für das Gespräch haben wir Prof. Dr. Johann-Christian Pielow (Professor für Berg- und Energierecht, RUB), Dr. Julia Wulff (RAin Taylor Wessing München) und Constantin Zerger (Deutsche Umwelthilfe, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz) zu Gast.
Falls ihr Interesse an der Veranstaltung habt, meldet euch einfach über das untenstehende Formular an. Den Zoom-Link zur Teilnahme senden wir euch dann kurz vorher zu.
Wir freuen uns auf euch!