Diskriminierung wegen Religion oder Weltanschauung
Nach § 1 AGG umfasst das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierungen “aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität”. Heute widmen wir uns dem Diskriminierungsmerkmal „der Religion oder Weltanschauung” und beleuchten, was dieses Merkmal bedeutet, wer davon betroffen ist und wie mit dem Problem in Deutschland umgegangen wird. Insbesondere geht es dabei auch um den Umgang der Rechtsprechung mit Verboten von religiösen Symbolen (insb. dem Tragen von Kopftüchern).