Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität

Vor 30 Jahren wurde § 175 StGB abgeschafft und männliche Homosexualität in Deutschland entkriminalisiert. Auch wenn dies ein wichtiger Schritt hin zur Antidiskriminierung war, bleibt Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ein aktuelles Thema.
Nach § 1 AGG umfasst das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierungen “aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität”. Dieser Infopost widmet sich dem Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität und beleuchtet, was genau damit gemeint ist, welche Benachteiligungen Merkmalstragende erfahren, und wie diese im AGG und anderen Rechtsordnungen adressiert werden. Dazu wird auch ein reales Fallbeispiel von der Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgegriffen. Trotz des Fortschrittes im rechtlichen Schutz und der sozialen Akzeptanz von LGBTQIA+ Personen, erfahren viele täglich Diskriminierungen auf direkte und indirekte Weise.