Am Montag, den 27.07.2020, fand der strafrechtliche Moot Court mit Professor Heghmanns in der Richterrolle statt. Die Teams der Staatsanwaltschaft und Verteidigung bestanden aus Studierenden vom 2. Semester bis zum 6. Semester.
Verhandelt wurde ein Fall, bei dem es um die Frage nach der Strafbarkeit nach §§ 212, 213 oder § 216 StGB ging und sich mit der Frage auseinandergesetzt wurde, ob eine Pflicht zu leben besteht oder das Recht zu sterben. Mithilfe von Zeugen*innen, deren Rollen ebenfalls von Studierenden gespielt wurden, konnten die Teams die Arbeit von Staatsanwälten*innen und Verteidiger*innen kennenlernen und ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Es hat uns viel Freude bereitet, den Moot Court zu organisieren und im LG Münster auszurichten. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten und freuen uns auf den nächsten strafrechtlichen Moot Court.