„Anwälte können auch Steuerberater sein“
Das ist eine der zentralen Aussagen, die wir am 21. November 2024 aus dem Vortrag des
Rechtsanwalts Maximilian Nölke der Münsteraner Kanzlei Ruscher & Nölke mitnehmen konnten!
Wir durften dort zwei Vorträgen zum Thema Erbrecht aus Anwaltssicht, für uns aus der Universität
die Eröffnung einer völlig neuen Perspektive, lauschen.
Am Nachmittag haben wir uns vor der Kanzlei getroffen und wurden schnell in einen
Konferenzraum geführt, wo schon alles für uns vorbereitet war.
Den ersten Vortrag hielt der Rechtsanwalt Sielker zum Thema Erbrecht und Vertragsgestaltung. Er
hat uns erklärt, warum Erbrecht immer wichtiger geworden ist: Bis in die 80er Jahre hatte der
durchschnittliche Mandant nicht viel Vermögen, was zu vererben gewesen wäre, heute sieht das
ganz anders aus! Dazu kommt, dass die meisten von uns durch unsere Eltern zweimal mit
Erbfällen rechnen können.
RA Sielker hat uns zudem darüber aufgeklärt, was ein Anwalt bei der erbrechtlichen Beratung
macht und was ihre zentralen Themen sind: Pflichtteilstreitigkeiten (wenn beispielsweise ein Kind
nicht Erbe geworden ist), Erbvergleichsauszahlungen (Auszahlungen an andere Erben) und
Wirksamkeit von Testamenten (besonders problematisch für Notare).
Der zweite Vortrag wurde uns von RA Nölke zum Thema Erbschafts- und Schenkungsrecht
gehalten. In diesem Gebiet haben Anwälte zum Ziel, dass ihre Mandanten möglichst wenig
Erbschaftssteuer zahlen müssen – wozu sie auch eine Zusatzausbildung zum Steuerberater
machen können (somit hat sich uns auch ein neues Berufsfeld erschlossen!). Wie man möglichst
wenig Erbschaftssteuer zahlt, hat uns RA Nölke erklärt: dadurch, dass man möglichst viel
Gebrauch von den Schenkungsfreibeträgen macht, „reduziert“ man sozusagen das
schlussendliche Erbe. In seinem Beispielfall hat ein Ehepaar in der Endsumme ein Vermögen von
mehreren Millionen Euro komplett steuerfrei an die zwei Kinder verschenkt und vererbt. Ziemlich
beeindruckend, oder?
Anschließend hatten wir bei einer „Brotzeit mit Bier“ in der Kanzlei die Möglichkeit, uns noch mit
RA Nölke auszutauschen und viele Fragen zu stellen, die er uns sehr nett und ausführlich
beantwortet hat.
Wir möchten uns bei den Rechtsanwälten Sielker und Nölke, aber auch bei dem gesamten Team
der Kanzlei Ruscher & Nölke sehr herzlich für das warme Willkommen und die spannenden
Vorträge bedanken! Durch Sie haben wir einen Blick auf ein für die meisten von uns noch fremdes
Fachgebiet werfen können. 💙
💡
Zuletzt wird natürlich noch der Tipp zur Studienfinanzierung, den RA Nölke uns am Ende seines
Vortrags gegeben hat, nicht vorenthalten! Wenn eure Eltern eine Wohnung haben, die sie
vermieten, können sie euch 400.000€ schenken (Freibetrag bei Kindern). Mit diesem Geld könnt
ihr diese Wohnung kaufen. Durch die Monatsmieten, die dann auf eurem Konto landen, habt ihr
eine gesicherte Studienfinanzierung! (Vielleicht hilft das ja einigen von euch!)